Beschreibung
Im Sinne von Art. 74 des Gv.D. Nr. 150/2009 gibt es an Schulen keine unabhängigen Bewertungsgremien. Die Kontrollorgane üben gleichartige Funktionen aus.
Unabhängige Bewertungsgremien, Bewertungsgruppen oder andere Gremien mit gleichartigen Funktionen
Im Sinne von Art. 74 des Gv.D. Nr. 150/2009 gibt es an Schulen keine unabhängigen Bewertungsgremien. Die Kontrollorgane üben gleichartige Funktionen aus.