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Unabhängige Bewertungsgremien, Bewertungsgruppen oder andere Gremien mit gleichartigen Funktionen

Unabhängige Bewertungsgremien, Bewertungsgruppen oder andere Gremien mit gleichartigen Funktionen

Beschreibung

Im Sinne von Art. 74 des Gv.D. Nr. 150/2009 gibt es an Schulen keine unabhängigen Bewertungsgremien. Die Kontrollorgane üben gleichartige Funktionen aus.